ADR 2023       UN-Suche
263
1026



UN 1026 DICYAN
Klasse 2/ Code: 2TF
Gefahrzettel 2.3+2.1 / Gefahrennummer: 263
Beförderungspapier:
UN 1026 Dicyan, 2.3 (2.1), (B/D), umweltgefährdend
Tunnelcode: (B/D) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B und C bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D und E.
begrenzte Mengen (LQ): nicht zulässig
freigestellte Mengen (EQ): E0 (in freigestellten Mengen nicht zugelassen)
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 kg)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P200: Flaschen, Großflaschen, Druckfass und Flaschenbündel sind zulässig
LC50: 350 ml/m³
Prüffrist: 5 Jahre (nicht anwendbar für Gefäße aus Verbundwerkstoff)
Prüfdruck: 100 bar Füllungsgrad: 0,70 kg/ltr.
Sondervorschrift:
siehe Sondervorschrift ra (Beförderung in Kapseln)
siehe Sondervorschrift u (Inspektionen bei Druckgefäße aus Aluminium
Zusammenpacken: MP9
Ausnahme 20 (GGAV): nicht möglich
ADR-Tanks: PxBH(M) (Sondervorschrift(en): TA4 TT9 )
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35 und § 35a , GGVSEB: notwendig ab 1000 kg Nettomasse in Tanks
Laden: CV9 Die Versandstücke dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Die Gefäße sind in den Fahrzeugen so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können.
CV10 siehe Sondervorschrift CV10 (Laden der Flaschen)
siehe Sondervorschrift CV36 (Schild "ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN")
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S14 Die Vorschriften desKapitels 8.4 über die Überwachung der Fahrzeuge gelten für Fahrzeuge, die beliebige Mengen dieser Stoffe befördern.
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Verflüssigtes, entzündbares, giftiges Gas mit stechendem Geruch.
Explosionsgrenzen: 6,6% bis 43%.
EmS: F-D S-U
Benennung in Englisch: Cyanogen