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40
2717


UN 2717 CAMPHER
synthetisch
Klasse 4.1 / Verpackungsgruppe III/ Code: F1
Gefahrzettel 4.1 / Gefahrennummer: 40
Beförderungspapier:
UN 2717 Campher, 4.1, VG III, (E)
Tunnelcode: (E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
begrenzte Mengen (LQ): max. 5 kg je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E1 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. 1.000 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 3 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 1000 kg)
(Multiplikator 1)
Verpackung: P002 / IBC08 / LP02 / R001 (Sondervorschrift(en): B3 )
Zusammenpacken: MP10
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 6.1
ortsbew. Tanks: T1 (Sondervorschrift(en): TP33 )
ADR-Tanks: SGAV
Fahrzeug: AT
Umweltgefährdende Eigenschaften: keine umweltgefährdende Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008 (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Farblose oder weiße Kristalle, Granulate oder leicht bröckelnde Masse mit einem sehr eindringlichen, stechenden und aromatischen Geruch.
Verhalten mit Wasser: Schwach löslich in Wasser.
Verhalten bei Temperaturänderung: Entwickelt beim Erhitzen entzündbare und explosionsfähige Dämpfe.
Gesundheit: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
EmS: F-A S-I
Benennung in Englisch: Camphor