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1263


UN 1263 FARBE
(einschließlich Farbe, Lack, Emaille, Beize, Schellack, Firnis, Politur, flüssiger Füllstoff und flüssige Lackgrundlage)
Klasse 3 / Verpackungsgruppe I/ Klassifizierungscode: F1
Gefahrzettel 3 / Gefahrennummer: 33
Beförderungspapier:
UN 1263 Farbe, 3, VG I, (D/E)
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 163, 367 und 650:
163 Ein in Kapitel 3.2 Tabelle A namentlich genannter Stoff darf nicht unter dieser Eintragung befördert werden. Stoffe, die unter dieser Eintragung befördert werden, dürfen höchstens 20 % Nitrocellulose enthalten, vorausgesetzt, die Nitrocellulose enthält höchstens 12,6 % Stickstoff (in der Trockenmasse).
367 siehe Sondervorschrift 367 (Bezeichung bei gemischer Verpackung)
650 siehe Sondervorschrift 650 (Farbabfälle)
begrenzte Mengen (LQ): max. 500 ml je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E3 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 300 g bzw. 300 ml je Außenverpackung) // keine De minimis-Mengen
Beförderungskategorie: 1 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)]
(höchstzulässige Menge max. 20 ltr. Nennvolumen)
(Multiplikator 50)
Verpackung: P001
Zusammenpacken: MP7 / MP17
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 2.2
ortsbew. Tanks: T11 (Sondervorschrift(en): TP1 TP8 TP27 )
ADR-Tanks: L4BN
Fahrzeug: FL
Fahrwegbestimmung nach § 35a , GGVSEB: notwendig ab 3000 ltr. Nettomasse in Tanks (siehe auch § 35c Abs. 3 )
Betrieb: siehe Sondervorschrift S2 (Maßnahmen bei entzündbaren Stoffen)
S20 Fahrzeugüberwachung ab 10.000 kg oder 3000 Liter in Tanks
Umweltgefährdende Eigenschaften: umweltgefährdende Eigenschaften müssen anhand der Inhaltstoffe geprüft werden (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Verhalten mit Wasser: Die Mischbarkeit mit Wasser hängt von der Zusammensetzung ab
EmS: F-E S-E
Benennung in Englisch: Paint