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3151



UN 3151 POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, FLÜSSIG
Klasse 9 / Verpackungsgruppe II/ Klassifizierungscode: M2
Gefahrzettel 9 / Gefahrennummer: 90 -----siehe auch UN 3152 (Stoff in anderer Konsistenz)
Beförderungspapier:
UN 3151 Polyhalogenierte Biphenyle, flüssig, 9, VG II, (D/E), umweltgefährdend
Tunnelcode: (D/E) Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie D bei Beförderung in Tanks; Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Sondervorschrift(en) 203 und 305:
203 Diese Eintragung darf nicht für UN 2315 Polychlorierte Biphenyle, flüssig und UN 3432 Polychlorierte Biphenyle, fest verwendet werden.
305 Diese Stoffe unterliegen in Konzentrationen von höchstens 50 mg/kg nicht den Vorschriften des ADR
begrenzte Mengen (LQ): max. 1 ltr. je Innenverpackung
freigestellte Mengen (EQ): E2 (30 g bzw. 30 ml je Innenverpackung und 500 g bzw. 500 ml je Außenverpackung) // De minimis: 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung
Beförderungskategorie: 0 [Beförderung gemäß 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) nicht zulässig]
Verpackung: P906 / IBC02
Zusammenpacken: MP15
lose Schüttung: VC1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen.
VC2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut-Containern ist zugelassen.
AP9 Siehe Sondervorschrift AP9 (Konzentrationsgrenze)
Ausnahme 20 (GGAV): Abfallgruppe 3.3
ADR-Tanks: L4BH (Sondervorschrift(en): TU15 )
Fahrzeug: AT
Versandstücke: V1 Die Versandstücke sind in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container zu verladen
Laden: siehe Sondervorschrift CV1 (Be- und Entladen in der Öffentlichkeit)
siehe Sondervorschrift CV13 (gründliche Reinigung nach Verschütten)
CV28 Siehe Abschnitt 7.5.4 (Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungsmitteln)
Betrieb: S19 Fahrzeugüberwachung ab 5.000 kg
Umweltgefährdende Eigenschaften: Einstufung gemäß EU-VO 1272/2008: H 410, demzufolge kennzeichnungspflichtig ab mindestens einem Gehalt von 2,5 % (siehe Hinweis)

Folgende Informationen entstammen aus dem IMDG-Codes
Eigenschaften: Viskose Flüssigkeiten mit wahrnehmbarem Geruch.
Hinweise: Mit dieser Eintragung sind auch Geräte wie Transformatoren und Kondensatoren erfasst, die freie flüssige Polyhalogenierte Biphenyle oder Polyhalogenierte Terphenyle enthalten.
Gesundheit: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder bei Berührung mit der Haut.
EmS: F-A S-A
Benennung in Englisch: Polyhalogenated biphenyls, liquid
Dieser Eintrag wurde als Meeresschadstoff eingestuft
Trennvorschrift: SG50Trennung von Nahrungs- und Futtermitteln gemäß 7.3.4.2.1, 7.6.3.1.2 oder 7.7.3.6